Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs).
§1 Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Frachtverträge mit Pinoy Logistik und verbundenen Unternehmen, nachfolgend Pinoy Logistik genannt.
(2) Alle Verträge basieren auf den Gesetzen der Europäischen Gemeinschaft (EG-Recht), sofern nicht zwingendes Recht oder schriftliche individuelle Vereinbarungen anderes vorsehen.
(3) Neben diesen Bedingungen gelten die Preise von www.pinoylogistik.com in ihrer aktuellen Fassung. Diese können online unter www.pinoylogistik.com eingesehen werden.
(4) Sofern diese Bedingungen in mehreren Sprachen verfügbar sind, ist die deutsche Version verbindlich.
§2 Vertragsgrundlage und Ausschlüsse
(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes (2) kommen Frachtverträge durch die Übergabe von Paketen durch oder für den Absender zustande und werden gemäß diesen AGBs in die Obhut von PinoyLogistik übernommen. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Widersprechende Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich abgelehnt.
(2) Pakete, die den unten aufgeführten Bedingungen entsprechen, sind vom Transport durch den Pinoylogistik ausgeschlossen. Ein Vertrag für den Transport solcher Pakete wird nicht geschlossen. Mitarbeiter und Vertreter des PinoyLogistik sind nicht berechtigt, Verträge über solche Pakete abzuschließen:
Pakete, deren Inhalt, äußeres Design, Transport oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt, insbesondere gegen Export-, Import- oder Zollbestimmungen der EU, der Philippinen oder Transitländer.
Pakete, deren Inhalt besondere Einrichtungen erfordert (z. B. für temperaturgesteuerte Waren), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen für Transport oder Lagerung oder den Vorschriften für Gefahrgüter unterliegen.
Pakete, durch deren Inhalt oder äußeres Design Menschen infiziert oder verletzt werden können oder Sachschäden verursacht werden können.
Pakete mit lebenden Tieren, Tierkadavern, Körperteilen oder Überresten von Menschen.
Pakete mit Drogen oder berauschenden Substanzen.
Pakete mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 1.000 €. Die Haftungsgrenzen gemäß § 6 bleiben unberührt.
Pakete, die Bargeld, Edelmetalle, Schecks oder Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere oder andere Zahlungsmittel enthalten.
Pakete, deren Empfänger in Sanktionslisten eingetragen sind.
(3) Wenn ein Paket nicht den oben genannten Bedingungen entspricht oder anderweitig im Widerspruch zu diesen Bedingungen steht, obliegt es dem Ermessen des PinoyLogistik, ein Paket abzulehnen oder ein bereits übergebenes Paket zurückzusenden oder für die Rücksendung bereitzuhalten. Dies gilt auch bei Verdacht auf ausgeschlossene Waren oder andere Vertragsverletzungen, wenn der Absender auf Aufforderung von Pinoylogistik die erforderlichen Informationen nicht bereitstellt. PinoyLogistik ist nicht verpflichtet, auf Ausschlüsse gemäß § 2 (2) zu prüfen, jedoch berechtigt, Pakete im Verdachtsfall zu öffnen und zu inspizieren.
§3 Leistungen und Pflichten von PinoyLogistik
(1) PinoyLogistik befördert die ihm übergebenen Pakete und liefert sie an den entsprechenden Empfänger auf den Philippinen. Es obliegt PinoyLogistik, inländische oder ausländische Unternehmen mit dem Transport der Pakete zu beauftragen.
(2) PinoyLogistik gewährleistet die sorgfältige Handhabung der Pakete.
(3) Der Transport der Pakete erfolgt "von Tür zu Tür" (door-to-door). Die Pakete werden an der Adresse des Absenders abgeholt und an die angegebene Empfängeradresse geliefert. Ausgenommen sind Adressen in entlegenen Regionen der Philippinen (entlegene Gebiete), entlegenen Inseln auf offener See (entlegene Inseln) sowie politische Krisengebiete oder Gebiete mit Bürgerkriegsbedingungen.
(4) Die Verpflichtung zum Transport und zur Lieferung an den Empfänger besteht nur für solche Pakete, bei denen die Transportgebühr vollständig bezahlt wurde.
(5) Die Einhaltung einer Frist ist nicht erforderlich.
§4 Rechte, Pflichten und Verpflichtungen des Absenders
(1) Der Absender muss seine Sendung zum vereinbarten Abholzeitpunkt zusammen mit den ausgefüllten Versanddokument(en) bereithalten. Die Pakete müssen leicht zugänglich sein, damit die Abholung ohne Überwindung von Hindernissen und ohne mechanische Hilfe möglich ist.
(2) Der Absender ist dafür verantwortlich, seine Sendung sorgfältig zu verpacken, damit der Inhalt vor Beschädigungen geschützt ist und keine Schäden an PinoyLogistik und an Paketen Dritter verursachen kann.
(3) Die Außenverpackung sowie die Innenverpackung liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Absenders. Der Transport erfordert eine Verpackung, die in der Lage ist, Waren vor mechanischen Belastungen durch automatische Sortiersysteme und Handhabung zu schützen (Fallhöhe bis zur Ecke, Kante oder Seite von bis zu 50 cm) sowie vor weitreichend unterschiedlichen klimatischen Bedingungen. Außerdem muss sie den Zugang zum Inhalt verhindern, ohne dabei Spuren oder Hinweise zu hinterlassen. Der Absender muss überprüfen, ob die Einzelhandelsverpackung diesen Anforderungen entspricht.
(4) Aufdrucke auf der Verpackung, wie z.B. die Hinweise "Vorsicht Glas" oder "oben/unten" sind unverbindlich und entlasten den Absender nicht von der Verwendung einer den Anforderungen §4 (3) entsprechenden Transportverpackung.
(5) Stark ausgebeulte Pakete, oder Pakete deren ursprüngliches Packungsvolumen deutlich überschritten ist, gelten als unsachgemäß verpackt und werden gemäß ,,Eigener Verpackung" abgerechnet.
(6) Der Absender hat seine Sendung ausreichend zu kennzeichnen. Sowohl Absender als auch Empfänger sind deutlich lesbar an mindestens zwei Stellen auf jedem Paket anzubringen.
(7) Der Absender hat die erforderliche Zollinhaltserklärung (Packliste) für jedes einzelne Paket vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zusammen mit dem Paket an PinoyLogistik zu übergeben. PinoyLogistik übernimmt für den Inhalt der Sendung und dieser Dokumente keine Verantwortung. Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand auf die Philippinen und Verstöße gegen solche Vorschriften resultieren.
§5 Entgelt
(1) Der Absender verpflichtet sich, nach der Erteilung des Abholauftrages, dass laut Preisliste vorgesehene Entgelt, gemäß ausgewählter Zahlungsvereinbarung, zu entrichten.
(2) Das Entgelt ist bei Abholung der Pakete in bar zu entrichten, wenn nicht eine abweichende Zahlungsvereinbarung vereinbart ist. In jedem Fall ist das Entgelt für die Beförderung spätestens bei der Abholung zu entrichten.
§6 Haftung für Beschädigungen während des Transports
(1) PinoyLogistik haftet für Verlust und Beschädigung an bedingungsgerechten Paketen sowie für schuldhafte nicht ordnungsgemäße Durchführung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur bis zur Höchstgrenze von 300,00 €. Schäden oder Verluste an Gegenständen, die nicht auf der Ausfuhrerklärung vermerkt sind, werden in keinem Fall anerkannt.
(2) Für zerbrechliche Gegenstände (z. B. Glas, Porzellan, Keramik etc.) wird keine Haftung übernommen. Dem Versender obliegt die Verantwortung für die bruchsichere Verpackung solcher Gegenstände.
(3) PinoyLogistik ist bei unsachgemäß verpackten Sendungen von jeglicher Haftung befreit, ebenso bei Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden und deren Folgen nicht abgewendet werden können (Streik, höhere Gewalt, Beschlagnahme, etc.).
(4) Bei Verdacht auf Schäden am Inhalt, z. B. bei auffallend beschädigter Verpackung, ist dies unverzüglich, und möglichst im Beisein des Paketzustellers zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Sendung zu dokumentieren.
§7 Unzustellbare Sendungen, unbezahlte Sendungen
(1) Der Absender ist verpflichtet, seine Pakete mit einer nach philippinischem Standard gültigen Empfängeranschrift zu kennzeichnen sowie das Beförderungsentgelt gem. §5 zu entrichten. Kosten, die aus einer unzureichend adressierten Sendung, z.B. durch Nachsendung oder andere Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Absenders. Das gleiche gilt für Kosten, die dadurch entstehen, dass Pakete nicht ausgeliefert werden können, weil deren Beförderungsentgelt noch nicht entrichtet ist.
(2) Der Absender wird umgehend informiert, wenn seine Sendung nicht zugestellt werden kann. Danach wird die Sendung höchstens 30 Tage bis zur Auslieferung oder Abholung durch PinoyLogistik gelagert.
(3) Pakete, die innerhalb einer angemessenen Frist nicht zugestellt werden können, gehen in den Besitz der PinoyLogistik über. Der Rücktransport zum Absender in Deutschland ist ausgeschlossen. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Transportentgelts bleibt hiervon unberührt.
§8 Sonstige Bestimmungen
(1) Regelungslücken sind auf der Grundlage des anwendbaren Rechtes durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit.